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Mietrecht

Wohnung richtig kündigen

Kündigungsfristen, Musterschreiben und alle rechtlichen Aspekte für eine reibungslose Wohnungskündigung in der Schweiz.

10 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Dezember 2024

1 Kündigungsfristen in der Schweiz

In der Schweiz gelten gesetzliche Mindestfristen für die Wohnungskündigung. Diese können im Mietvertrag verlängert, aber nicht verkürzt werden.

Wohnungstyp Gesetzliche Frist Kündigungstermine
Wohnung (unbefristet) 3 Monate Ortsüblich (meist Ende Monat)
Möbliertes Zimmer 2 Wochen Ende Monat
Geschäftsräume 6 Monate Ortsüblich
Parkplatz 2 Wochen Ende Monat

Wichtig: Mietvertrag prüfen!

Viele Mietverträge haben längere Fristen oder spezielle Kündigungstermine. Prüfen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag vor der Kündigung.

2 Kündigungsschreiben Muster

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]

[Vermieter/Verwaltung]
[Adresse]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Mietvertrages

Mietobjekt: [Strasse, PLZ Ort]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich den oben genannten Mietvertrag fristgerecht auf den nächstmöglichen Termin, das heisst per [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und den Kündigungstermin schriftlich.

Für die Wohnungsabgabe und -übergabe stehe ich Ihnen nach Vereinbarung zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift aller Mietparteien]

Muss enthalten

  • • Absender (alle Mieter)
  • • Empfänger (Vermieter/Verwaltung)
  • • Genaue Objektbezeichnung
  • • Kündigungsdatum
  • • Unterschrift aller Mieter

Nicht nötig

  • • Kündigungsgrund angeben
  • • Formular des Vermieters
  • • Notarielle Beglaubigung
  • • Begründung der Kündigung

3 Formelle Anforderungen

Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht gültig.

Alle Mieter

Bei mehreren Mietern müssen alle im Vertrag genannten Personen unterschreiben – auch Ehepartner!

Einschreiben

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über den Zugang haben.

4 Kündigungstermine nach Kanton

In der Schweiz sind die ortsüblichen Kündigungstermine kantonal unterschiedlich. Hier die wichtigsten:

ZH Kanton Zürich

Ortsübliche Kündigungstermine:

31. März 30. Juni 30. September

BE Kanton Bern

Ortsübliche Kündigungstermine:

31. März 30. September

BS Kanton Basel-Stadt

Ortsübliche Kündigungstermine:

31. März 30. September

GE Kanton Genf

Ortsübliche Kündigungstermine:

31. März 30. Juni 30. September

5 Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Zu spät kündigen

Die Kündigung muss am letzten Tag des Monats beim Vermieter eingegangen sein – nicht abgeschickt! Beachten Sie Postlaufzeiten.

Fehler 2: Nicht alle unterschreiben

Bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften müssen alle im Mietvertrag genannten Personen unterschreiben.

Fehler 3: Falscher Kündigungstermin

Achten Sie auf die ortsüblichen Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag. Nicht jeder Monat ist ein gültiger Termin.

Fehler 4: Per E-Mail kündigen

Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht gültig. Nur schriftlich per Post ist rechtssicher.

6 Nachmieter stellen

Wenn Sie früher aus dem Mietvertrag austreten möchten, können Sie einen Nachmieter vorschlagen. Dafür gelten bestimmte Regeln:

Voraussetzungen

  • Nachmieter muss zumutbar und zahlungsfähig sein
  • Bereit, Mietvertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen
  • Schriftliche Nachmietermeldung an Vermieter

Ablauf

  1. 1 Nachmieter suchen (Inserate, Freunde)
  2. 2 Schriftlich beim Vermieter vorschlagen
  3. 3 Vermieter hat 30 Tage Zeit zu prüfen
  4. 4 Bei Annahme: Vertrag wird übertragen

Umzug geplant?

Nach der Kündigung steht der Umzug an. Wir helfen Ihnen mit professionellem Service – von der Planung bis zur Schlüsselübergabe.

Häufig gestellte Fragen